Arbeitsrecht

Die Besonderheit des Arbeitsrechts besteht darin, dass die sehr vielfältigen Regelungen in keinem einheitlichen Gesetzbuch zusammen gefasst sind. Neben den allgemeinen Bestimmungen im BGB gibt es viele einzelne Gesetze (KSchG, EntgeltfortzahlungsG, Teilzeit- und BefristungsG, BUrlG), Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen, die spezielle Regelungen enthalten.

Um eine optimale Beratung und Vertretung zu gewährleisten, ist es zudem unabdinglich, die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu kennen.

Herr Rechtsanwalt Martin ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig ist und kennt die typischerweise auftretenden Probleme. Sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch im Zusammenhang mit dessen Beendigung kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Wir vertreten Sie dabei vor Gericht oder gegenüber Ihrem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Oft benötigen Sie auch nur einen Rat, um abschätzen zu können, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Da uns auch bewusst ist, dass vor allem in einem laufenden Arbeitsverhältnis die Einschaltung eines Rechtsanwaltes dieses erheblich belasten kann, bleiben wir bei Bedarf im Hintergrund und entwerfen ein Schreiben, das Sie im eigenen Namen abschicken können.

Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

Kündigung Arbeitsvertrag
  • Personenbedingte Kündigung (§ 1 II KSchG)
  • Verhaltensbedingte Kündigung (§ 1 II KSchG)
  • Betriebsbedingte Kündigung (§ 1 II KSchG)
  • Änderungskündigung (§ 2 KSchG)
  • Außerordentliche fristlose Kündigung (§ 626 BGB)
  • Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvereinbarung
  • Anhörung Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt
  • Besonderer Kündigungsschutz (MuSchG, BEEG, BBiG, SGB IX)
  • Versetzung
Klage vor Arbeitsgericht
  • Kündigungsschutzklage (§ 1 II KSchG)
  • Klage auf Lohn (MindestlohnG, EntgeltfortzahlungsG, § 615 BGB)
  • Anspruch auf Zeugnisberichtigung (§106 GewO)
  • Klage auf Urlaubsabgeltung (BUrlG)
  • Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage (§ 5 KSchG)
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Aushandeln einer Abfindung
  • Prüfung Kündigungsfrist
  • Schutz von Schwerbehinderten (SGB IX)
  • Schutz nach MutterschutzG bei Schwangerschaft (MuSchG)
  • Beschäftigungsverbot
  • Schutz in Elternzeit (BEEG)
  • Kündigungsschutz eines Lehrlings (BBiG)
Urlaub (BUrlG)
  • Höhe des Urlaubsanspruchs
  • Zusatzurlaub
  • Urlaubsabgeltung
  • Verfall von Urlaubsansprüchen (§ 7 III BurlG)
  • Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit
Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen (§§ 611 ff BGB)
  • Wirksamkeit einer Befristung (§ 14 TzBfG)
  • Wirksamkeit der Probezeit (§ 622 III BGB)
  • Freiwilligkeits-/Widerrufsvorbehalt bei Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld (§ 307 BGB)
  • Wirksame Ausschlussklauseln (§ 307 BGB)
  • Kündigungsfrist (§ 622 II BGB)
  • Wettbewerbsverbot (§§ 110 GewO, 74-75 f HGB)
  • Wirksamkeit verwendeter Klauseln nach AGB (§ 307 BGB)
  • Vertragsstrafe (§ 307 BGB)
  • Übernahme und Rückzahlung von Fortbildungskosten
Tarifvertragsrecht/TVÖD
  • Anwendung von Tarifverträgen (TVG)
  • Ausschlussklausel
  • Anspruch auf Sonderzahlung aus Tarifvertrag
  • Tariferhöhung
  • Lohnerhöhung
Beratung bei Betriebsübergang (§ 613 a BGB)
  • Informationspflicht des Arbeitgebers
  • Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
  • Kündigungsschutz
  • Weitergeltung des bisherigen Vertrages
  • Anwendung Tarifvertrag
Arbeitszeugnis (§ 106 GewO)
  • Erstellung und Prüfung eines Arbeitszeugnisses
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis
  • Einfaches Arbeitszeugnis
  • Zeugnisberichtigung
  • Bewertung der Zeugnisnote
Beratung und Vertretung des Betriebsrats (BetrVG)
  • Beteiligung bei Maßnahmen des Arbeitgebers
  • Mitbestimmung bei Kündigung (Widerspruch)
  • Mitbestimmung bei Versetzung/Einstellung
  • Sonstige mitbestimmungspflichtige Maßnahmen
  • Sozialplan und Interessenausgleich
Sozialversicherungsrecht
  • Sperrzeit beim Arbeitsamt
  • Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III
  • Anrechnung der Abfindung
  • Sozialversicherungsrechtliche Einordnung

Ihr Ansprechpartner

Andreas Martin

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