Familienrecht

Unter dem Begriff Familienrecht werden nahezu alle Rechtsbeziehungen mit familienrechtlichem Bezug zusammengefasst. Hierzu zählt nicht nur das klassische Eherecht (mit Scheidung, Unterhalt, Umgang, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich), sondern auch Gebiete wie das Recht der elterlichen Sorge, das Namensrecht, das Abstammungsrecht, das Recht gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und nichtehelicher Lebensgemeinschaften.

Gerade das Familienrecht unterliegt einem ständigen Wandel durch teils weitgreifende Reformen der materiellen Regelungen (wie zuletzt beim Unterhaltsrecht und dem Versorgungsausgleich) und der Verfahrensregelungen (zuletzt Schaffung einer eigenen Verfahrensordnung - FamFG), sowie der Rechtsprechung (oft beeinflusst durch richtungsweisende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts) und der Literaturmeinungen.

Einem Rechtslaien ist es nahezu nicht mehr möglich, sich im Familienrecht rechtsfehlerfrei zu bewegen (weshalb für viele Verfahren Anwaltszwang besteht). Jedem kann daher nur angeraten werden rechtzeitig (schon vor rechtsverbindlichen Erklärungen oder Handlungen) anwaltlichen Rat einzuholen und sich auch bei der Abwicklung von Streitigkeiten und Verfahren (selbst wenn kein Anwaltszwang besteht) anwaltlich unterstützen zu lassen.

Bei den oft weit reichenden Rechtsfolgen familienrechtlicher Entscheidungen und Handlungen können einmal gemachte Fehler nachträglich oft nicht oder nur schwer korrigiert werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wechselwirkungen zwischen Familienrecht und Steuerrecht oder Familienrecht und Erbrecht.

Bereiche des Familienrechts:

  • Trennung und Scheidung
  • Unterhalt (Ehepartner und Kinder / nichteheliche Partner / Eltern und Großeltern / nach Übergang auf Dritte wie Jobcenter oder Jugendamt)
  • Umgang (Eltern / Großeltern)
  • Sorgerecht (auch Teile, wie Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • Zugewinnausgleich (Berechnung, Geltendmachung, Forderungszurückweisung)
  • Vermögensauseinandersetzung (Teilung, Ablöse/Abkauf, Teilungsversteigerung, Rückforderung von Schenkungen)