Der Kauf einer Eigentumswohnung stellt oft die einzig wirtschaftlich tragbare Möglichkeit dar Wohnungseigentum zu erwerben (um beispielsweise in den eigenen 4 Wänden zu leben). Aber auch als zusätzliche laufende Einnahmequelle oder Altersversorgung bietet sich der Erwerb einer Eigentumswohnung (ggf. mit anschließender Vermietung) an. So unterschiedlich die Ziele sind die zur Schaffung, zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wohnungseigentum führen, so unterschiedlich ist auch die Interessenlage der durch das Gemeinschaftseigentum und dessen Verwaltung miteinander verbundenen Parteien. Dass diese Rechtsbeziehungen weitgehend regelnde Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde 2007 grundlegend reformiert. Hierbei hat der Gesetzgeber nicht nur das Verfahren für Rechtsstreit der fast ausnahmslos den strengen Regeln der ZPO unterworfen, sondern auch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GemdWE) als solcher eine Parteifähigkeit zuerkannt und sie mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet. Um sich im Spannungsfeld zwischen GemdWE (als Verband), einzelnen Wohnungseigentümern, der Verwaltung und außenstehenden Dritten rechtsfehlerfrei bewegen zu können sind jederzeit aktuelle Kenntnisse der anzuwendenden Rechtsnormen, der hierzu existierenden Rechtsprechung und der Kommentarliteratur erforderlich. Denn auch das wie IG-Recht ist einem ständigen Wandel und einer Weiterentwicklung durch Änderung der Rechtsnormen, der Rechtsprechung und der Literaturmeinungen unterworfen, welchen es zu beachten und zu berücksichtigen gilt.
Die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Balschbach - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - in diesem Rechtsgebiet besteht vor allem in der Beratung und Vertretung einzelner Wohnungseigentümer, gesamter Wohnungseigentümergemeinschaften und/oder der Verwaltung bei:
Mit dem Begriff des Mietrechts werden eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge umschrieben, welche teils sehr differierenden Rechtsnormen und Rechtsgrundsätzen unterworfen sind. So sind im BGB nur relativ wenige, für alle Arten von Mietverträgen geltende Rechtsnormen zu finden und unterscheiden sich die speziellen Regelungen für Wohnraummietverträge und beispielsweise Gewerberaummietverträge oder Pachtverträge doch erheblich. Dies ganz abgesehen davon, dass auch innerhalb der einzelnen Vertragsarten erhebliche rechtliche Besonderheiten (z.B. Landpachtverträge oder weitgehend dem Mietrecht unterfallende Leasingverträge) zu beachten sind. Insbesondere zur Klärung der wechselseitigen Rechte und Pflichten, der bestehenden Möglichkeiten zur Kündigung eines Vertrages und der daraus resultierenden Rechtsfolgen sind daher genaue Kenntnisse der jeweils einschlägigen Rechtsnormen und der dazu ergangenen Rechtsprechung unabdingbar. Auch wenn nach der letzten großen Mietrechtsreform vom Gesetzgeber nur noch partielle Änderungen vorgenommen wurden, so ist doch vor allem die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Mietrecht in allen seinen Facetten ständiger Veränderung unterworfen. Ohne detaillierte Kenntnisse der zu den jeweiligen Rechtsproblemen aktuellen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des BGH ist es nicht möglich sich im Bereich des Mietrechts rechtssicher und rechtsfehlerfrei zu bewegen. Es ist daher (wenn auch nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben) dringend anzuraten schon vor dem Abschluss entsprechender Verträge und natürlich in jeder Lage einer Streitigkeit (außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren) anwaltlichen Rat und anwaltliche Unterstützung einzuholen. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der oft weitreichenden wirtschaftlichen Folgen von Rechtsfehlern beim Abschluss oder der Abwicklung entsprechender Verträge.
Die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Balschbach - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - im Bereich des Mietrechts erstreckt sich vor allem auf die Beratung und Vertretung (außergerichtlich und gerichtlich) bei:
Das Versicherungsrecht ist sehr vielseitig. Herr Rechtsanwalt Martin hat sich vor allem im Bereich der Kranken-, Lebens- und Berufsunfähig keitsversicherung spezialisiert, bei der es für die Betroffenen meist um existentielle Fragen geht.
Versicherungsverträge werden von der Versicherung nicht selten angefochten oder die Versicherung tritt zurück mit der Begründung, dass im Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht bzw. Gesundheitsfragen nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet worden seien.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch oft bestritten, ob Berufsunfähigkeit überhaupt vorliegt oder ob eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit erfolgen kann.
Herr Rechtsanwalt Martin berät und vertritt Sie insbesondere in folgenden Bereichen des Versicherungsrechts:
Anfechtung und Rücktritt des Versicherungsvertrages
Geltendmachung von Ansprüchen aus Berufsunfähigkeitsversicherung
Rückgriff des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzungen nach VVG
Das Verkehrsrecht unterscheidet insbesondere zwei Bereiche.
Zum einen umfasst es die Beratung und Vertretung nach einem Verkehrsunfall mit der Durchsetzung der berechtigten Ansprüche des Geschädigten. Dabei zeigt sich immer wieder, dass bestimmte Ansprüche von Geschädigten nicht geltend gemacht werden, da diese nicht bekannt sind. Ihnen steht neben dem Ersatz des Fahrzeugschadens ein Mietwagen bzw. Nutzungsausfall zu, im Falle von Verletzungen ein Schmerzensgeld bzw. ein Haushaltsführungsschaden, ggf. kann der Verdienstausfall sehr umfangreich sein.
Zum anderen ist ein wesentlicher Teil des Verkehrsrechts die Beratung und Vertretung in Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsdelikten. Dies können entweder Strafverfahren sein oder Bußgeldverfahren, bei denen ein Bußgeldbescheid auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und beispielsweise Messfehler bei Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen festzustellen sind. In diesem Bereich überschneidet sich das Verkehrsrecht mit dem Strafrecht.
Herr Rechtsanwalt Martin berät und vertritt Sie im Einzelnen in folgenden Bereichen des Verkehrsrechts:
Schadensregulierung nach Verkehrsunfall
Verkehrsstrafsachen
Verkehrsordnungswidrigkeiten/Bußgeldverfahren
Entziehung bzw. Erteilung der Fahrerlaubnis
Herr Rechtsanwalt Reiter berät und vertritt Sie im Rehabilitation- und Schwerbehindertenrecht insbesondere in folgenden Bereichen:
Standort Erding
Dr.-Ulrich-Weg 1
85435 Erding
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Fax 08122/5 59 77 - 29
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