Mit der letzten großen Schuldrechtsreform, mit welcher vor allem Verbraucherschutzrichtlinien der EU umgesetzt wurden, haben das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht tiefgreifende Änderungen erfahren. Insbesondere wurde der Anwendungsbereich der werkvertraglichen Bestimmungen (zu Gunsten des Kaufrechts) stark eingeschränkt und wurden diese den kaufrechtlichen Bestimmungen angenähert.
Die Rechtsposition der Verbraucher bei Verträgen mit Unternehmern wurde erheblich gestärkt. Zudem wurde auch das Verjährungsrecht massiv verändert. Seither erfolgen weiterhin geringfügige Änderungen der Rechtslage durch Veränderungen einzelner Bestimmungen und die ständige Weiterentwicklung der Rechtsprechung.
Auch in diesem, für das tägliche Leben sehr bedeutsamen, Rechtsbereich, welcher zunehmend über das Internet abgewickelt wird, sind daher aktuelle Rechtskenntnisse erforderlich, um Fehler zu vermeiden. Leider werden immer noch vor Vertragsabschluss nur selten fachkundige Rechtsanwälte als Berater hinzugezogen, was dazu führt, dass bei späteren Problemen im Rahmen der Vertragsabwicklung die ursprünglichen Ziele oft nicht mehr gänzlich erreicht werden können. Ein besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die außergerichtliche (oft wirtschaftlich sinnvollere) Streitbeilegung gerichtet werden.