Mietrecht

Mit dem Begriff des Mietrechts werden eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge umschrieben, welche teils sehr differierenden Rechtsnormen und Rechtsgrundsätzen unterworfen sind. So sind im BGB nur relativ wenige, für alle Arten von Mietverträgen geltende Rechtsnormen zu finden und unterscheiden sich die speziellen Regelungen für Wohnraummietverträge und beispielsweise Gewerberaummietverträge oder Pachtverträge doch erheblich. Dies ganz abgesehen davon, dass auch innerhalb der einzelnen Vertragsarten erhebliche rechtliche Besonderheiten (z.B. Landpachtverträge oder weitgehend dem Mietrecht unterfallende Leasingverträge) zu beachten sind. Insbesondere zur Klärung der wechselseitigen Rechte und Pflichten, der bestehenden Möglichkeiten zur Kündigung eines Vertrages und der daraus resultierenden Rechtsfolgen sind daher genaue Kenntnisse der jeweils einschlägigen Rechtsnormen und der dazu ergangenen Rechtsprechung unabdingbar.

Auch wenn nach der letzten großen Mietrechtsreform vom Gesetzgeber nur noch partielle Änderungen vorgenommen wurden, so ist doch vor allem die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Mietrecht in allen seinen Facetten ständiger Veränderung unterworfen. Ohne detaillierte Kenntnisse der zu den jeweiligen Rechtsproblemen aktuellen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des BGH ist es nicht möglich, sich im Bereich des Mietrechts rechtssicher und rechtsfehlerfrei zu bewegen. Es ist daher (wenn auch nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben) dringend anzuraten, schon vor dem Abschluss entsprechender Verträge und natürlich in jeder Lage einer Streitigkeit (außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren) anwaltlichen Rat und anwaltliche Unterstützung einzuholen. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der oft weitreichenden wirtschaftlichen Folgen von Rechtsfehlern beim Abschluss oder der Abwicklung entsprechender Verträge.

Bereiche des Mietrechts:

  • Erstellung, Abschluss und Veränderung von Miet- und Pachtverträgen für Wohn- und Gewerberäume
  • Prüfung, Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen aus solchen Verträgen
  • Erstellung und Prüfung von Abrechnungen (Nebenkosten, Heizkosten, sonstige Betriebskosten, Kautionen)
  • Geltendmachung von Mängeln (Minderung, Beseitigungsansprüche, Aufwendungsersatz) inklusive Beweissicherung und Begutachtung
  • Überprüfung der Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln (z.B. zu Schönheitsreparaturen) und Abwehr oder Durchsetzung daraus folgender Ansprüche
  • Prüfung der Wirksamkeit wechselseitiger Kündigungen, sowie die Vertretung im Räumungsverfahren
  • Verhandlungen über die Aufhebung langfristiger Mietverhältnisse (vor allem bei Gewerberäumen)
  • Prüfung, Geltendmachung und Abwehr wechselseitiger Ansprüche nach Vertragsbeendigung